Die Übertragung einer Immobilie an die nächste Generation ist eine weitreichende Entscheidung, die wohlüberlegt sein will. Viele Eigentümer stehen vor der Frage, wie sie ihr Eigenheim oder ihre Anlageimmobilie möglichst steuergünstig an ihre Kinder übertragen können. Dabei spielen nicht nur finanzielle Aspekte eine wichtige Rolle, sondern auch emotionale Faktoren und familiäre Überlegungen. Mit langjähriger Erfahrung und innovativen Ansätzen stehen wir Ihnen als Steuerberater und verlässlicher Partner zur Seite – insbesondere wenn es um sensible Themen wie die Übertragung von Familienimmobilien geht.
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Bei der Schenkung von Immobilien steht jedem Kind nach § 16 ErbStG ein Freibetrag von 400.000 € zu. Dieser Freibetrag kann alle 10 Jahre neu genutzt werden, was erhebliche Gestaltungsmöglichkeiten für eine steueroptimierte Vermögensübertragung eröffnet. Eine vorausschauende Planung ermöglicht es, durch geschickte zeitliche Staffelung der Übertragung die Freibeträge mehrfach zu nutzen und so die Steuerlast erheblich zu reduzieren.
Besonders vorteilhaft ist dabei die Kombination verschiedener Freibeträge innerhalb der Familie. So können Ehepaare die Freibeträge beider Elternteile nutzen, wodurch sich der steuerfreie Übertragungsbetrag pro Kind auf 800.000 € erhöht. Unsere digitalen Planungstools helfen dabei, verschiedene Übertragungsszenarien durchzuspielen und die steuerlich günstigste Variante unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren zu ermitteln.
Die Höhe der Schenkungssteuer bemisst sich nach dem steuerlichen Wert der Immobilie, der nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelt wird. Je nach Immobilientyp kommen dabei unterschiedliche Bewertungsmethoden zum Einsatz: Das Vergleichswertverfahren wird hauptsächlich bei unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen angewandt, während das Ertragswertverfahren bei vermieteten Immobilien zur Anwendung kommt. Für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser wird meist das Sachwertverfahren herangezogen, bei dem Bodenwert, Herstellungskosten und Alterswertminderung berücksichtigt werden. Unsere digitalen Tools ermöglichen eine schnelle und präzise Wertermittlung als Basis für die weitere Planung.
Bei der steuerlichen Bewertung gibt es wichtige Besonderheiten zu beachten, die den endgültigen Wertansatz beeinflussen können. So werden beim Ertragswertverfahren die nachhaltig erzielbaren Mieterträge kapitalisiert, wobei Faktoren wie Bewirtschaftungskosten und Liegenschaftszinssatz eine wichtige Rolle spielen. Auch wertmindernde Aspekte wie Denkmalschutzauflagen oder Sanierungsstau können berücksichtigt werden. Mit unserer Expertise analysieren wir alle relevanten Bewertungsfaktoren und entwickeln daraus eine optimale Strategie für die Immobilienübertragung. Der steuerliche Wert kann dabei durchaus vom Verkehrswert abweichen, was bei der Planung der Übertragung berücksichtigt werden muss.
Bei der Berechnung der Schenkungssteuer spielt das Nießbrauchsrecht eine wichtige Rolle als Berechnungsfaktor. Der Wert des Nießbrauchs wird wie folgt ermittelt:
Beispielrechnung:
Die schrittweise Übertragung ermöglicht eine präzise Steuerberechnung unter optimaler Ausnutzung der Freibeträge:
Beispielrechnung für Teilübertragung:
Als moderne Kanzlei setzen wir konsequent auf digitale Lösungen, die den gesamten Beratungsprozess effizienter und transparenter gestalten. Unsere spezialisierten Tools ermöglichen die schnelle Analyse verschiedener Gestaltungsoptionen, bieten anschauliche Visualisierungen von Steuerszenarien und unterstützen Sie mit Checklisten bei der optimalen Vorbereitung. Durch die sichere Online-Datenübermittlung gewährleisten wir höchste Standards beim Schutz Ihrer sensiblen Informationen.
Unser bewährter digitaler Beratungsprozess startet mit einem kostenfreien Erstgespräch zur Analyse Ihrer individuellen Situation. Nach der sicheren Datenweitergabe über unsere digitale Plattform entwickeln wir verschiedene Gestaltungsoptionen, die wir im Meeting präsentieren und diskutieren. Anschließend begleiten wir Sie professionell bei der Umsetzung und koordinieren alle notwendigen Schritte mit den beteiligten Notaren.
Die steueroptimale Übertragung von Immobilien erfordert eine sorgfältige Planung und Berücksichtigung vieler rechtlicher und steuerlicher Aspekte. Unsere langjährige Erfahrung und digitale Expertise ermöglichen es uns, Sie bei diesem wichtigen Schritt optimal zu unterstützen und die für Sie beste Lösung zu entwickeln.
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Der Freibetrag beträgt 400.000 Euro pro Kind. Dieser Freibetrag kann alle 10 Jahre neu genutzt werden. Bei Ehepaaren verdoppelt sich der Betrag, da jeder Elternteil den Freibetrag ausschöpfen kann.
Der steuerliche Wert wird nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes ermittelt. Je nach Immobilienart kommen verschiedene Methoden zum Einsatz (Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren). Der so ermittelte Wert kann vom Verkehrswert abweichen.
Ein Nießbrauchsrecht ermöglicht es den Schenkenden, weiterhin in der Immobilie zu wohnen oder Mieteinnahmen zu beziehen, obwohl das Eigentum bereits übertragen wurde. Der Wert des Nießbrauchs mindert den steuerpflichtigen Schenkungswert.
Ja, die schrittweise Übertragung von Miteigentumsanteilen ist möglich und kann steuerlich vorteilhaft sein. So können Freibeträge optimal ausgenutzt und die Steuerlast minimiert werden.
Für den übersteigenden Betrag fällt die Schenkungssteuer an. Der Steuersatz hängt von der Steuerklasse ab und liegt bei Kindern zwischen 7% und 30%, gestaffelt nach der Höhe des steuerpflichtigen Erwerbs.
Wenn Sie sich ein Nießbrauchsrecht vorbehalten, können Sie weiterhin mietfrei in der Immobilie wohnen. Für die private Nutzung fallen keine weiteren Steuern an.
Die 10-Jahres-Frist beginnt mit der Ausführung der Schenkung. Nach Ablauf dieser Frist können Sie erneut Vermögenswerte bis zur Höhe der Freibeträge steuerfrei übertragen.
Erforderlich sind typischerweise:
Eine Schenkung kann nur in besonderen Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden, etwa bei grobem Undank des Beschenkten. Daher ist eine sorgfältige Planung unter Berücksichtigung aller Aspekte besonders wichtig.
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We firmly believe that the internet should be available and accessible to anyone, and are committed to providing a website that is accessible to the widest possible audience, regardless of circumstance and ability.
To fulfill this, we aim to adhere as strictly as possible to the World Wide Web Consortium’s (W3C) Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1) at the AA level. These guidelines explain how to make web content accessible to people with a wide array of disabilities. Complying with those guidelines helps us ensure that the website is accessible to all people: blind people, people with motor impairments, visual impairment, cognitive disabilities, and more.
This website utilizes various technologies that are meant to make it as accessible as possible at all times. We utilize an accessibility interface that allows persons with specific disabilities to adjust the website’s UI (user interface) and design it to their personal needs.
Additionally, the website utilizes an AI-based application that runs in the background and optimizes its accessibility level constantly. This application remediates the website’s HTML, adapts Its functionality and behavior for screen-readers used by the blind users, and for keyboard functions used by individuals with motor impairments.
If you’ve found a malfunction or have ideas for improvement, we’ll be happy to hear from you. You can reach out to the website’s operators by using the following email info@dfsw.de
Our website implements the ARIA attributes (Accessible Rich Internet Applications) technique, alongside various different behavioral changes, to ensure blind users visiting with screen-readers are able to read, comprehend, and enjoy the website’s functions. As soon as a user with a screen-reader enters your site, they immediately receive a prompt to enter the Screen-Reader Profile so they can browse and operate your site effectively. Here’s how our website covers some of the most important screen-reader requirements, alongside console screenshots of code examples:
Screen-reader optimization: we run a background process that learns the website’s components from top to bottom, to ensure ongoing compliance even when updating the website. In this process, we provide screen-readers with meaningful data using the ARIA set of attributes. For example, we provide accurate form labels; descriptions for actionable icons (social media icons, search icons, cart icons, etc.); validation guidance for form inputs; element roles such as buttons, menus, modal dialogues (popups), and others. Additionally, the background process scans all the website’s images and provides an accurate and meaningful image-object-recognition-based description as an ALT (alternate text) tag for images that are not described. It will also extract texts that are embedded within the image, using an OCR (optical character recognition) technology. To turn on screen-reader adjustments at any time, users need only to press the Alt+1 keyboard combination. Screen-reader users also get automatic announcements to turn the Screen-reader mode on as soon as they enter the website.
These adjustments are compatible with all popular screen readers, including JAWS and NVDA.
Keyboard navigation optimization: The background process also adjusts the website’s HTML, and adds various behaviors using JavaScript code to make the website operable by the keyboard. This includes the ability to navigate the website using the Tab and Shift+Tab keys, operate dropdowns with the arrow keys, close them with Esc, trigger buttons and links using the Enter key, navigate between radio and checkbox elements using the arrow keys, and fill them in with the Spacebar or Enter key.Additionally, keyboard users will find quick-navigation and content-skip menus, available at any time by clicking Alt+1, or as the first elements of the site while navigating with the keyboard. The background process also handles triggered popups by moving the keyboard focus towards them as soon as they appear, and not allow the focus drift outside it.
Users can also use shortcuts such as “M” (menus), “H” (headings), “F” (forms), “B” (buttons), and “G” (graphics) to jump to specific elements.
We aim to support the widest array of browsers and assistive technologies as possible, so our users can choose the best fitting tools for them, with as few limitations as possible. Therefore, we have worked very hard to be able to support all major systems that comprise over 95% of the user market share including Google Chrome, Mozilla Firefox, Apple Safari, Opera and Microsoft Edge, JAWS and NVDA (screen readers).
Despite our very best efforts to allow anybody to adjust the website to their needs. There may still be pages or sections that are not fully accessible, are in the process of becoming accessible, or are lacking an adequate technological solution to make them accessible. Still, we are continually improving our accessibility, adding, updating and improving its options and features, and developing and adopting new technologies. All this is meant to reach the optimal level of accessibility, following technological advancements. For any assistance, please reach out to info@dfsw.de