Bei einer Betriebsprüfung überprüft das Finanzamt, ob Ihre Steuererklärungen und Ihre Buchführung mit den steuerlichen Vorgaben übereinstimmen. Die rechtliche Grundlage bilden insbesondere die Vorschriften der Abgabenordnung zur Außenprüfung.
Typische Formen sind zum Beispiel:
Die Prüfung findet in der Regel in Ihrem Unternehmen oder – nach Absprache – in der Kanzlei Ihres Steuerberaters statt.
Geprüft werden vor allem:
Die Auswahl hängt u.a. von Betriebsgröße, Branche und Auffälligkeiten in den Erklärungen ab. Eine Betriebsprüfung bedeutet nicht automatisch, dass „etwas nicht stimmt“ – sie ist ein reguläres Instrument der Finanzverwaltung.
Bevor die Betriebsprüfung beginnt, erhalten Sie eine schriftliche Prüfungsanordnung. Darin sind u.a. festgehalten:
Unangekündigte „Überraschungsbesuche“ sind bei der klassischen Außenprüfung unüblich. Etwas anderes gilt bei bestimmten Sonderformen wie z.B. der Kassen-Nachschau – diese ist gesondert geregelt.
Unser Tipp:
Sobald die Prüfungsanordnung eingeht, sollten Sie diese gemeinsam mit Ihrem Steuerberater durchgehen, den Umfang klären und die Vorbereitung strukturieren.
Eine gute Vorbereitung nimmt viel Druck aus dem Prozess. Dazu gehören:
Ihr Steuerberater kann Ihnen helfen, die Unterlagen geordnet bereitzustellen und typische Fragen des Prüfers vorab durchzugehen.
Zu Beginn der Betriebsprüfung gibt es meistens eine Eröffnungsbesprechung. Inhalte sind häufig:
Sie dürfen sich dabei selbstverständlich durch Ihren Steuerberater vertreten oder begleiten lassen. In der Praxis laufen alle fachlichen Rückfragen idealerweise über die Kanzlei, damit nichts „zwischen Tür und Angel“ missverständlich beantwortet wird.
Der Prüfer verschafft sich einen Überblick und prüft insbesondere:
Hierbei geht es darum, ob die steuerlichen Vorgaben eingehalten wurden und ob sich aus den Unterlagen Hinweise auf abweichende Besteuerungsgrundlagen ergeben.
Während der Betriebsprüfung haben Sie sowohl Mitwirkungspflichten als auch Schutzrechte.
Mitwirkungspflichten (steuerlich)
Dazu gehören zum Beispiel:
Fehlt die Mitwirkung oder sind Unterlagen unvollständig, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Das ist aus Sicht des Steuerpflichtigen meist nachteilig – deshalb ist eine geordnete und vollständige Unterlagensituation so wichtig.
Rechte des Steuerpflichtigen
Gleichzeitig gilt:
Bei komplexen oder strittigen Themen sollten Antworten immer mit dem Berater abgestimmt werden.
In den letzten Jahren haben Gerichte und Finanzverwaltung klar hervorgehoben:
Steuerlich relevante E-Mails können wie Geschäftsbriefe behandelt werden und sind entsprechend aufzubewahren.
Für die Praxis bedeutet das:
Wie genau Archivierung, Zugriff und Datenfilterung in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden sollten, besprechen Sie am besten mit Ihrem Steuerberater und – bei weitergehenden rechtlichen Fragen – mit einem entsprechend qualifizierten Rechtsanwalt.
In der Praxis gibt es einige „Klassiker“, die immer wieder zu Diskussionen führen, z.B.:
Kommt der Prüfer zu dem Ergebnis, dass Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäß sind, kann er die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Ziel sollte daher immer sein, formell ordnungsgemäße und inhaltlich stimmige Unterlagen vorzuhalten.
Am Ende der Außenprüfung findet üblicherweise eine Schlussbesprechung statt. Dabei werden:
Im Anschluss erstellt der Prüfer einen Prüfungsbericht. Auf Basis dieses Berichts erlässt das Finanzamt dann geänderte Steuerbescheide, sofern sich Abweichungen ergeben.
Wichtig zu wissen:
Die Prüfung und Beurteilung, ob und wie gegen einen Bescheid vorgegangen werden sollte, erfolgt gemeinsam mit Ihrem Steuerberater. Für darüberhinausgehende rechtliche Fragen (z.B. im Steuerstrafrecht) sollte ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden.
Vor der Betriebsprüfung:
Während der Betriebsprüfung:
Nach der Betriebsprüfung:
Eine Betriebsprüfung ist zwar kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, die eigene Buchführung und Organisation kritisch zu prüfen. Mit einer sauberen Buchhaltung, klaren Strukturen und professioneller Begleitung durch Ihren Steuerberater lässt sich der Ablauf deutlich entspannter gestalten.
Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick zur steuerlichen Außenprüfung. Er ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Bei konkreten Prüfungs- oder Streitfällen sollten Sie immer Ihren Steuerberater und – bei juristischen Detailfragen – einen spezialisierten Rechtsanwalt einbinden.
Wenn Sie eine Prüfungsanordnung erhalten haben oder sich auf eine mögliche Betriebsprüfung vorbereiten möchten, sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei der steuerlichen Einordnung und Vorbereitung.
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