Bei der Schenkung von Immobilien spielt die geschickte Ausnutzung der persönlichen Freibeträge eine zentrale Rolle für die Steueroptimierung. Diese Freibeträge können alle zehn Jahre neu genutzt werden, was eine langfristige und vorausschauende Planung besonders attraktiv macht. Gerade bei hochwertigen Immobilien oder größeren Immobilienportfolios ist es daher sinnvoll, frühzeitig mit der schrittweisen Übertragung zu beginnen. Unsere Experten entwickeln dafür individuelle Konzepte, die optimal auf Ihre familiäre und vermögensrechtliche Situation abgestimmt sind.
Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenktem nach § 16 ErbStG:
Die steuerliche Bewertung von Immobilien erfolgt nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes und ist ein entscheidender Faktor für die Höhe der möglichen Schenkungsteuer. Je nach Art und Nutzung der Immobilie kommen dabei verschiedene Bewertungsmethoden zum Einsatz: Das Vergleichswertverfahren wird hauptsächlich bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern angewandt, wobei die Preise vergleichbarer Objekte in der Region herangezogen werden. Bei vermieteten Objekten kommt das Ertragswertverfahren zur Anwendung, das sich an den nachhaltig erzielbaren Mieterträgen orientiert. Das Sachwertverfahren hingegen berücksichtigt vor allem die Herstellungskosten und den Bodenwert und wird beispielsweise bei selbstgenutzten Ein- und Zweifamilienhäusern eingesetzt. Als erfahrene Kanzlei analysieren wir für jeden Fall individuell, welches Verfahren die günstigste Bewertung ermöglicht und unterstützen Sie dabei, alle legalen Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
Eine zentrale Gestaltungsmöglichkeit bietet die 10-Jahres-Frist. Nach Ablauf dieser Frist können die persönlichen Freibeträge erneut genutzt werden. Durch eine geschickte Staffelung von Schenkungen lässt sich so die Steuerbelastung erheblich reduzieren.
Die Vereinbarung eines Nießbrauchrechts ermöglicht es dem Übertragenden, weiterhin die Erträge aus der Immobilie zu nutzen, während der Vermögenswert bereits steuerschonend übertragen wird.
Als moderne Kanzlei verbinden wir jahrelange Erfahrung in der steueroptimalen Immobilienübertragung mit innovativen digitalen Lösungen:
Die steueroptimale Übertragung von Immobilienvermögen erfordert eine sorgfältige Planung und professionelle Begleitung. Als spezialisierte Kanzlei mit langjähriger Erfahrung und innovativen digitalen Lösungen unterstützen wir Sie dabei, alle steuerlichen Gestaltungsspielräume optimal zu nutzen.
Der optimale Zeitpunkt hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von der Wertentwicklung der Immobilie und der persönlichen Situation. Eine frühzeitige Übertragung ermöglicht die mehrfache Nutzung der Freibeträge durch die 10-Jahres-Regelung.
Die Bewertung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des Bewertungsgesetzes. Je nach Immobilientyp kommen verschiedene Verfahren zur Anwendung. Unsere digitalen Tools ermöglichen eine schnelle Ersteinschätzung des steuerlichen Werts.
Ja, durch die Vereinbarung eines Nießbrauchrechts oder Wohnrechts können Sie sich die weitere Nutzung der Immobilie sichern. Dies reduziert zudem den steuerpflichtigen Wert der Schenkung.
Die persönlichen Freibeträge können alle 10 Jahre neu genutzt werden. Durch geschickte Gestaltung lässt sich so schrittweise ein erhebliches Vermögen steuerfrei übertragen.
Für den übersteigenden Betrag fällt Schenkungsteuer an. Durch geschickte Gestaltung, etwa die Vereinbarung von Nießbrauchrechten oder die Verteilung auf mehrere Beschenkte, lässt sich die Steuerbelastung oft minimieren.
Aus steuerlicher Sicht besteht keine Pflicht zur Gleichbehandlung. Aus familienrechtlicher Sicht können jedoch Pflichtteilsergänzungsansprüche relevant werden.
Grundsätzlich werden der aktuelle Grundbuchauszug, Flurkarten, Wertgutachten und persönliche Dokumente benötigt. Wir werden Ihnen einen Überblick über alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen.
Nach der ersten Kontaktaufnahme und dem Erstgespräch erhalten Sie umgehend Zugang zu unserem Mandantenportal für die sichere Dokumentenübermittlung. Dank unserer digitalisierten Arbeitsweise können wir Ihnen innerhalb kurzer Zeit ein erstes Konzept zur steueroptimalen Übertragung präsentieren. Die weitere Zeitplanung stimmen wir dann individuell auf Ihre Bedürfnisse ab.
Neben den Notarkosten und Grundbuchgebühren fallen Beratungskosten an. Diese amortisieren sich jedoch meist durch die erreichte Steuerersparnis. In einem Erstgespräch erläutern wir Ihnen die zu erwartenden Kosten transparent.
Eine Schenkung kann nur in besonderen Ausnahmefällen rückgängig gemacht werden. Umso wichtiger ist eine sorgfältige Planung unter professioneller Begleitung.
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