Der steuerfreie Nebenverdienst als Selbstständiger unterliegt bestimmten Einkommensgrenzen, wobei der Grundfreibetrag von 12.096 Euro (2025) eine zentrale Rolle spielt. Die Kleinunternehmerregelung befreit bei Umsätzen unter 25.000 Euro im Vorjahr und voraussichtlich 100.000 Euro im laufenden Jahr von der Umsatzsteuer. Trotz steuerfreier Beträge bestehen weiterhin Aufzeichnungs- und Nachweispflichten, weshalb eine ordnungsgemäße Buchhaltung unverzichtbar bleibt.
Sie denken über einen selbstständigen Nebenverdienst nach oder haben bereits eine kleine Selbstständigkeit neben Ihrem Hauptberuf gestartet? Die Frage nach der steuerlichen Behandlung dieser Einnahmen ist dabei von zentraler Bedeutung. Der Wunsch, einen Nebenverdienst möglichst steuerfrei zu gestalten, ist verständlich und in bestimmten Grenzen auch realisierbar.
In Deutschland gibt es verschiedene Regelungen, die unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie oder steuerlich begünstigte Nebeneinkünfte ermöglichen. Diese richtig zu nutzen, kann Ihre finanzielle Bilanz deutlich verbessern. Allerdings ist es wichtig, die geltenden Grenzen, Pflichten und Besonderheiten genau zu kennen, um keine unnötigen Steuern zu zahlen, aber auch um keine steuerrechtlichen Vorschriften zu verletzen.
In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie, unter welchen Bedingungen ein selbstständiger Nebenverdienst steuerfrei sein kann, welche Grenzen Sie beachten müssen und wie Sie Ihre nebenberufliche Selbstständigkeit steuerlich optimal gestalten können.
Die wichtigste Basis für potentiell steuerfreie Einkünfte bildet der Grundfreibetrag. Im Jahr 2025 beträgt dieser 12.096 Euro für Alleinstehende und rund 24.168 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Bis zu dieser Einkommensgrenze fällt keine Einkommensteuer an.
Wichtig ist, dass der Grundfreibetrag für das gesamte zu versteuernde Einkommen gilt – also die Summe aus Hauptberuf und Nebenverdienst nach Abzug von Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und anderen abzugsfähigen Beträgen. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen diesen Freibetrag übersteigt, wird Einkommensteuer fällig.
Gemäß § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit grundsätzlich steuerpflichtig. Dies gilt unabhängig davon, ob sie aus einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit stammen. Entscheidend ist die Gewinnerzielungsabsicht und die eigenverantwortliche, weisungsungebundene Ausübung der Tätigkeit.
Die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG besagt, dass bei einem Umsatz im Vorjahr bis zu 25.000 Euro keine Umsatzsteuer erhoben wird, solange im laufenden Kalenderjahr die Gesamtumsatzgrenze von 100.000 Euro nicht überschritten wird. Diese Regelung stellt einen wichtigen Baustein für die steuerliche Entlastung kleiner Unternehmen und Selbstständiger dar. Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen und auch keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, dürfen im Gegenzug jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen.
Der Bundesfinanzhof hat in seiner Rechtsprechung wiederholt klargestellt, dass auch bei nebenberuflicher Selbstständigkeit grundsätzlich die gleichen steuerlichen Grundsätze wie bei hauptberuflicher Tätigkeit gelten. Allerdings werden bei der Prüfung der Gewinnerzielungsabsicht die beschränkten zeitlichen Möglichkeiten einer Nebentätigkeit berücksichtigt. Besonders relevant ist hier der BFH-Beschluss vom 17.07.2024 (Az. VIII B 48/23), der sich mit der Abgrenzung zwischen steuerlich relevanter Tätigkeit und Liebhaberei sowie der Zulässigkeit eines Vorläufigkeitsvermerks bei unklarer Gewinnerzielungsabsicht befasst.
Für die meisten nebenberuflichen Selbstständigkeiten ist das Einzelunternehmen die einfachste und steuerlich günstigste Rechtsform. Bei höheren Umsätzen oder besonderen Haftungsrisiken kann jedoch eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sinnvoll sein. Eine individuelle Beratung ist hier empfehlenswert.
Um Ihren steuerpflichtigen Gewinn zu minimieren, sollten Sie alle betrieblichen Ausgaben sorgfältig dokumentieren und geltend machen:
Wichtig: Für alle Ausgaben über 250 Euro (ab 2024) benötigen Sie eine Rechnung als Nachweis gegenüber dem Finanzamt (bis 250 Euro reicht eine Quittung).
Durch geschickte Planung können Sie Ihre Steuerlast optimieren:
Eine digitale Buchhaltungslösung erleichtert nicht nur die Einhaltung Ihrer steuerlichen Pflichten, sondern hilft auch bei der optimalen Ausnutzung von Abschreibungs- und Absetzmöglichkeiten. Moderne Tools bieten:
✓ Grundfreibetrag voll ausnutzen
✓ Kleinunternehmerregelung prüfen
✓ Betriebsausgaben optimieren
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