Als etablierter Unternehmer stehen Sie vor der Herausforderung, Ihr erfolgreiches Geschäft für die Zukunft optimal aufzustellen. Vielleicht beschäftigen Sie sich mit dem Gedanken einer Unternehmensnachfolge, möchten verschiedene Geschäftsbereiche besser strukturieren oder Ihr unternehmerisches Risiko minimieren. Eine Holding-Struktur kann hier die ideale Lösung sein – und das auch nachträglich. Als moderne Steuerkanzlei mit besonderer Expertise in der Unternehmensnachfolge begleitet Sie DFSW mit einem individuellen Beratungsansatz auf diesem Weg.
Eine nachträglich gegründete Holding bietet Ihnen als Unternehmer zahlreiche Vorteile:
Der erste Schritt ist eine gründliche Analyse Ihrer aktuellen Unternehmensstruktur. Dabei nehmen wir alle Aspekte Ihres Unternehmens genau unter die Lupe: von der rechtlichen Konstruktion über die steuerliche Situation bis hin zu den operativen Abläufen. Unsere erfahrenen Steuerberater prüfen dabei insbesondere die bestehenden Gesellschaftsverträge, analysieren Ihre Geschäftsbeziehungen und identifizieren potenzielle Optimierungsmöglichkeiten. Diese detaillierte Bestandsaufnahme bildet das Fundament für eine erfolgreiche Umstrukturierung und stellt sicher, dass keine wichtigen Aspekte übersehen werden.
Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse entwickeln wir ein maßgeschneidertes Konzept für Ihre künftige Holding-Struktur. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, sondern auch Ihre persönlichen unternehmerischen Ziele. In enger Abstimmung mit Ihnen erarbeiten wir verschiedene Gestaltungsoptionen und bewerten diese hinsichtlich ihrer Vor- und Nachteile. Das finale Konzept umfasst einen detaillierten Projektplan, der die einzelnen Umsetzungsschritte, den zeitlichen Rahmen sowie potenzielle Stolpersteine und deren Vermeidung aufzeigt. Besonderes Augenmerk legen wir dabei auf die steuerliche Optimierung und die praktische Machbarkeit der vorgeschlagenen Struktur.
Die Umsetzung Ihrer neuen Holding-Struktur erfolgt durch unser erfahrenes Expertenteam, das Sie durch den gesamten Prozess begleitet. Wir koordinieren alle erforderlichen rechtlichen Schritte, von der Erstellung der notwendigen Verträge bis zur notariellen Beurkundung. Dabei achten wir besonders auf eine steueroptimierte Gestaltung der Umstrukturierung und implementieren effiziente Verrechnungspreissysteme zwischen den einzelnen Gesellschaften. Unser Team übernimmt auch die komplette Kommunikation und Abstimmung mit allen beteiligten Behörden, sodass Sie sich weiterhin auf Ihr operatives Geschäft konzentrieren können. Während der gesamten Umsetzungsphase stehen wir Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite und sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Umstrukturierung.
Eine der wichtigsten steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten ist das Schachtelprivileg nach §8b KStG. Es ermöglicht die weitgehend steuerfreie Übertragung von Gewinnen zwischen den Gesellschaften und bietet damit erhebliche Steuervorteile. Für die optimale Nutzung ist eine Mindestbeteiligungsquote von 10% erforderlich. In der Praxis bedeutet dies, dass Dividendenausschüttungen der Tochtergesellschaften zu 95% steuerfrei vereinnahmt werden können. Die genaue Ausgestaltung erfordert jedoch eine sorgfältige Planung, insbesondere hinsichtlich der Beteiligungsstruktur und der steuerlichen Behandlung von Dividendenerträgen und Veräußerungsgewinnen. Unsere Experten achten dabei besonders auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Dokumentation der Verrechnungspreise.
In bestimmten Fällen kann die Etablierung einer steuerlichen Organschaft nach §14 KStG weitere erhebliche Vorteile bieten. Dies ermöglicht eine direkte Verrechnung von Gewinnen und Verlusten zwischen den verbundenen Gesellschaften bereits auf Ebene der laufenden Besteuerung. Voraussetzung hierfür ist unter anderem der Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags und eine Mindestbeteiligungsquote von 50%. Die Organschaft bietet insbesondere bei unterschiedlicher Ertragslage der einzelnen Gesellschaften Optimierungspotenzial, da Verluste sofort mit Gewinnen anderer Gesellschaften verrechnet werden können. Wir prüfen für Sie, ob die Voraussetzungen für eine Organschaft vorliegen und ob diese in Ihrer individuellen Situation sinnvoll ist.
Ein mittelständisches Produktionsunternehmen mit mehreren Standorten entschied sich für die nachträgliche Gründung einer Holding-Struktur. Durch die optimierte Struktur konnten:
Die nachträgliche Gründung einer Holding ist ein komplexer Prozess, der professionelle Begleitung erfordert. Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft unterstützen wir Sie dabei:
Die nachträgliche Gründung einer Holding bietet etablierten Unternehmen vielfältige Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung und Risikominimierung. Mit der richtigen Beratung und Umsetzung können Sie von den zahlreichen Vorteilen einer Holding-Struktur profitieren.
Kontaktieren Sie uns noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch. Wir analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen die Möglichkeiten einer optimierten Unternehmensstruktur auf.
Eine nachträgliche Holding-Gründung ist besonders sinnvoll, wenn Sie als Unternehmer Ihre Geschäftsbereiche steuerlich optimieren, Risiken minimieren oder die Unternehmensnachfolge vorbereiten möchten. Auch bei wachsenden Unternehmen mit verschiedenen Geschäftsfeldern kann eine Holding-Struktur erhebliche Vorteile bieten.
Die wichtigsten steuerlichen Vorteile ergeben sich aus dem Schachtelprivileg nach §8b KStG. Dadurch bleiben Gewinnausschüttungen zwischen den Gesellschaften weitgehend steuerfrei. Zusätzlich können durch eine mögliche Organschaft Gewinne und Verluste zwischen den Gesellschaften verrechnet werden.
Der zeitliche Aufwand hängt von der Komplexität Ihrer bestehenden Unternehmensstruktur ab. In Betracht gezogen werden müssen die Analyse, Konzeption und praktische Umsetzung inklusive aller behördlichen Genehmigungen. In einem ersten Gespräch analysieren wir Ihre konkrete Situation.
Die Kosten variieren je nach Umfang und Komplexität der Umstrukturierung. Sie setzen sich zusammen aus Beratungskosten, Notargebühren und möglichen Grunderwerbsteuern. Die Investition amortisiert sich jedoch häufig bereits nach kurzer Zeit durch die realisierten Steuervorteile.
Grundsätzlich müssen die Regelungen des GmbH-Gesetzes und des Umwandlungsgesetzes beachtet werden. Wichtig sind auch gesellschaftsrechtliche Aspekte wie Gesellschafterverträge und mögliche Zustimmungserfordernisse. Die genauen Voraussetzungen prüfen wir im Rahmen der Erstanalyse.
Bestehende Verträge bleiben grundsätzlich von der Umstrukturierung unberührt. In einigen Fällen können jedoch Änderungen oder Neuabschlüsse erforderlich sein, beispielsweise bei Kreditverträgen oder wichtigen Kundenbeziehungen. Wir prüfen dies im Detail und beraten Sie entsprechend.
Die hauptsächlichen Risiken liegen in einer nicht optimalen steuerlichen Gestaltung oder der fehlerhaften Umsetzung der Umstrukturierung. Durch professionelle Beratung und sorgfältige Planung können diese Risiken jedoch minimiert werden.
Eine Holding-Struktur erleichtert die Nachfolgeplanung erheblich. Sie ermöglicht eine schrittweise Übertragung von Unternehmensanteilen und bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten für die Verteilung von Vermögen und operativem Geschäft.
Alternativen können je nach Zielsetzung beispielsweise Beteiligungsgesellschaften, Personengesellschaften oder Stiftungsmodelle sein. Im Rahmen unserer Beratung prüfen wir, welche Struktur für Ihre individuellen Ziele am besten geeignet ist.
Der erste Schritt ist ein kostenloses 15-minütiges Erstgespräch. Dabei evaluieren wir die Möglichkeiten für Ihre spezifische Situation. Anschließend erfolgt eine detaillierte Analyse Ihrer Unternehmensstruktur, auf deren Basis wir ein maßgeschneidertes Konzept entwickeln. Die Umsetzung erfolgt dann Schritt für Schritt in enger Abstimmung mit Ihnen.
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